Arbeitssicherheitsunterweisung Justiz
Sind Unterweisungen wirklich so wichtig?
JA.
Unfälle aufgrund technischer Mängel sinken stetig, da durch strenge Gesetzgebung und regelmäßige Prüfungen und Kontrollen Geräte und Maschinen einen nahezu arbeitssicheren Zustand erreichen.
Jedoch besteht immer ein Restrisiko.
DER MENSCH!
Kapitel 1: Stolpern und Stürzen
Kapitel 4: Dienst-, Arbeits- und Wegeunfall
Kapitel 5: Arbeitsmedizinische Betreuung
Kapitel 6: Brandschutz Einführung
Kapitel 8: Brandschutzeinrichtungen
Kapitel 9: Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Kapitel 10: Flucht und Rettungswege
Kapitel 11: Verhalten im Brandfall
In diesem Dokument befinden sich mehrere Filme mit Ton und Untertitel als weiteres Lehrmaterial. Nach der Anwahl des entsprechenden Links, wird der jeweilige Film in einem eigenen Browser-Fenster abgespielt. Den gestarteten Film können Sie mit der Leertaste pausieren und fortsetzen. Zu jederzeit können Sie den Film beenden. Dazu schließen Sie das Filmfenster mit der Tastenkombination STRG+F4 oder STRG+W.
In dem folgenden Video ohne Sprachausgabe, ohne Untertitel, ist eine Comicfigur zu sehen, die mit einem sehr großen Karton vor Oberkörper und Kopf, der seine gesamte Sicht verdeckt, durch einen Raum läuft. Man hört unterschiedliche Geräusche, sieht aber nur den Kopf hinter der Kiste. Dann erfolgt ein Rückschwenk auf den zurück gelegten Weg. Man sieht grüne Schuhabdrücke und erkennt, dass er über verschiedene Stolperstellen gelaufen ist. Unter anderem über lose liegende Rohre, eine Gartenharke und geflickte Elektrokabel, ohne dabei gestürzt zu sein. Ganz zu Beginn hat er einen Farbtopf um getreten, der die Spur danach sichtbar macht. Schließlich stürzt er eine Laderampe mit Absturzkante hinunter. Man sieht nur das gestauchte Paket auf dem Boden liegen, ehe von unten die Beine der Figur aus dem Paket erscheinen und das Paket weiterläuft.
Videoquelle: 2013 DGUV
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle führen häufig zu schwerwiegenden Verletzungen bei der Arbeit. Oft sind Fußböden, Treppen, Leitern, Aufstiege und Podeste die Auslöser. Aber auch unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten, Einflüsse der Witterung oder Unebenheiten können Gefahren darstellen.
Tragen Sie die richtigen Schuhe:
Der richtige Schuh gibt dem Fuß festen Halt, hat einen flachen Absatz und eine griffige, rutschfeste Sohle.
Vorsicht beim Begehen von Treppen und Stufen:
Seien Sie beim Treppensteigen aufmerksam, benutzen Sie den Handlauf.
Stress, Hektik und Ablenkung, wie z.B. durch das Lesen oder Schreiben von Nachrichten führen schnell zum Sturz. Auf Treppenläufen keinesfalls Gegenstände abstellen oder diese zur Warenpräsentation nutzen.
Schalten Sie Stolperfallen und Rutschpartien aus:
Ränder von Fußmatten oder Teppichen können durch hochgebogene Ecken oder glatte Rückseiten ein Stolpern oder Rutschen begünstigen.
Kabelsalat entsteht schnell, hat aber auf dem Fußboden nichts zu suchen. Geräte sind so aufzustellen, dass die Kabel keine Fußwege kreuzen. Wenn das nicht möglich ist, sind Kabel unter Kabelabdeckungen verstauen und diese sicher zu befestigen.

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz:
Halten Sie Ihre Arbeitsumgebung sauber und ordentlich und achten Sie darauf, dass Böden und Zugangswege von Hindernissen frei sind, d.h. Verpackungsreste, verschüttete/ ausgelaufene Flüssigkeiten, leere Paletten, etc. möglichst sofort beseitigen.
Hindernisse/ Stolperstellen beseitigen oder kennzeichnen:
Wenn möglich, sollten Hindernisse unverzüglich entfernt werden, um Stolperunfällen vorzubeugen. Lässt sich eine Gefahrenstelle nicht oder nicht sofort beseitigen, ist diese zu sichern (z.B. durch Absperren des Gefahrenbereichs, geeignete Warnhinweise) und der Mangel ist an den Vorgesetzten zu melden.
Auf dauerhafte Gefahrenstellen, die nicht zu beseitigen sind, wie z.B. notwendige Türschwellen oder die Absturzkante der Laderampe wird durch eine farbliche Kennzeichnung (gelb/schwarze Schrägstreifen) hingewiesen.

Bildquellen: docplayer.com und TÜV Rheinland
Stolper- und Rutschgefahren im Freien beachten!
Auf dem Weg zur Arbeitsstätte, auf dem Parkplatz oder im Bereich der Warenannahme lauern besondere Stolper- und Rutschgefahren, zum Beispiel bei Regen, Schnee oder Eisglätte. Aber auch Bodenunebenheiten wie hervorstehende Gehwegplatten, Vertiefungen, Bordsteine können bei Unachtsamkeit oder fehlender bzw. unzureichender Außenbeleuchtung schnell zum Sturz führen.

Bildquelle: neuepresse.de
Es folgt ein Video, mit Sprachausgabe und Untertiteln, zweier Lagermitarbeiter, die Pakete wiegen und die Gewichte erfassen.
Videoquelle: BGHW
Wer etwas hebt oder trägt, sollte immer drei Dinge berücksichtigen:
Stabiler Stand.
Rücken gerade.
Nah ran an die Last.

Bildquelle: BGHW
Stabiler Stand:
Bevor Sie eine Last anheben, achten Sie auf einen stabilen Stand, damit Sie nicht unter Last ausrutschen oder den Fuß umknicken.
Stabiler Stand heißt: Möglichst mit beiden Füßen stabil auf dem Boden stehen, etwa hüftbreit auseinander und immer frontal zur Last.
Rücken Gerade:
Und immer frontal zur Last positionieren. Auch, wenn man sich in der Kniebeuge befindet, ist es wichtig, einen möglichst sicheren Stand zu finden. Tragen Sie Lasten möglichst körpernah, denn dadurch wird die Belastung reduziert.
Halten Sie Ihren Rücken möglichst aufrecht und tragen oder Heben Sie nicht mit verdrehtem Oberkörper.

Bildquelle: BGHW
In diesem Video, ohne Sprachausgabe, ohne Untertitel, ist zu sehen wie eine Frau Kartons zunächst in falscher Körperhaltung, mit gebeugtem Rücken, geraden Beinen und einer Drehung um unteren Rückenbereich und anschließend in richtiger Körperhaltung, mit geraden Rücken, gebeugten Beinen und ohne Verdrehung des Oberkörpers, auf eine Palette stapelt.
Videoquelle: BGHW
Nah ran an die Last:
Egal, was Sie heben oder tragen, die Devise heißt immer: Nah ran an die Last! Dazu gehört auch, dass Sie bei Bedarf die Last zu sich heranholen. Wichtig für ein rückenschonendes Heben ist die unmittelbare Nähe zur Last. Möglichst direkt vor dem Körper.
Ist die Last zu schwer, gilt:
Geteilte Last ist halbe Last. Schwere Lasten trägt man zu zweit. Vielleicht kann sie auch aufgeteilt werden, sodass man öfter geht. Natürlich ist es immer sinnvoll und oft auch zwingend, Hilfsmittel wie Sackkarren, Flurförderzeuge, Ameisen oder Rollis zu benutzen. Und bitte: sein sie nicht zu bequem, sich diese für die zu verrichtende Arbeit zu holen. Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes!

Bildquelle: BGHW
In diesem Video mit Sprachausgabe und Untertiteln werden wertvolle Hinweise zur Ergonomie am Büro-Arbeitsplatz vermittelt.
Videoquelle: sitzkrieger.com
Symptome falscher Einstellungen am Bildschirmarbeitsplatz:
Augenbrennen.
Nackenschmerzen.
Dysfunktionale Atmung.
Schmerzen im unteren Rücken.
Knieschmerzen.

Angaben nach DGVU-Information 215-410

Angaben nach DGVU Information 215-410
Folgende Texthinweise befinden sich in diesem Bild:
Tiefe der Arbeitsfläche >= 800mm.
Tischhöhe 740mm +- 20mm fest oder 650 bis 850mm verstellbar.
Tastaturneigung bis zu 15 Grad.
Sehabstand zum Monitor >= 500mm.
Fußstütze nach Bedarf.
Abstand zur Tastaturauflage = 100mm bis 150mm.
Bürostuhleigenschaften:
Abstützung im Lendenwirbelbereich.
Verstellbare Rückenlehne oder verstellbare Lendenstütze.
Winkel zwischen Ober- und Unterarm mindestens 90 Grad.
Verstellbare Armauflage.
Individuelle Gewichtseinstellung.
Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel mindestens 90 Grad.
Höhenverstellbar.
Fünf gleichartige Abstützpunkte oder gebremste Rollen.
Eliminieren Sie sofort die 3 häufigsten Ursachen für Nacken-Verspannungen, Rückenschmerzen und müde Augen!

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Folgende Texthinweise befinden sich in diesem Bild:
Stuhl auf die richtige Höhe einstellen, so dass ein 90 bis 110 Grad Winkel in Hüfte und Knie entsteht.
Tischhöhe einstellen, so dass ein 90 Grad Winkel im Ellbogen entsteht. Armlehne auf Tischhöhe anpassen.
Die obere Bildschirmkante auf Augenhöhe einstellen.
Trotz umsichtiger Verhaltensweise können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im beruflichen Umfeld Unfälle zustoßen. Diese werden bei Beamtinnen und Beamten als Dienstunfälle und bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Arbeitsunfälle bezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen sind verschieden, so dass abhängig vom Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Umgang mit einem Unfall unterschiedlich sein kann.
Was ist ein Dienstunfall?
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. (vgl. § 36 Abs. 1 S. 1 LBeamtVG NRW) Nach § 36 Abs. 1 S. 2 LBeamtVG NRW gehören zum Dienst auch
Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen
Und Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu deren Übernahme die Beamtin oder der Beamte gemäß § 48 des Landesbeamtengesetzes verpflichtet ist, oder Nebentätigkeiten, deren Wahrnehmung von ihr oder ihm im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird, sofern die Beamtin oder der Beamte hierbei nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist (§ 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung).
Was ist ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Dienststelle erleidet.
Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder im schlimmsten Fall zum Tod führen können.

Bildquelle: Pixabay
Versicherte Tätigkeiten (bei Tarifbeschäftigten)
Durch den Arbeitgeber veranlasste Tätigkeiten:
Dienstliche Tätigkeiten (Arbeiten).
Dienstwege.
Dienstfahrten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende:
Verwahrung.
Beförderung.
Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten.
Was ist ein Wegeunfall?
Für Beamtinnen und Beamten gilt nach § 36 Abs. 2 LBeamtVG NRW als Dienst auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges zur und von der Dienststelle (sog. Wegeunfall).
Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Arbeitswege versichert.
Unmittelbare Wege:
Nach oder vom Ort der Tätigkeit (Arbeitsweg).
Von oder zur Unterkunft (nur bei großer Entfernung zur Familienwohnung).
Bei einer Wegabweichung:
Nutzung einer Fahrgemeinschaft.
Unterbringung von Kindern wegen beruflicher Tätigkeit der Eltern (Kinderbetreuung).
Durch Umleitungen.
Wenn der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 2 Stunden ist der restliche Weg nicht mehr versichert.
Nach Eintritt eines Dienst- bzw. Arbeitsunfalls:
Unverzüglich Meldung an den Vorgesetzten (Arbeitgeber, Dienstherrn).
Besonderheiten beim Arbeitsunfall:
Behandlung des Verletzten beim Durchgangs-Arzt (D-Arzt).
Immer im Verbandbuch eintragen / nachtragen.
Je nach Schwere der Verletzung und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist eine Unfallmeldung auszufüllen.
Bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit ist der
Arbeitsunfall schriftlich durch den D-Arzt bei der BG anzuzeigen.

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Meldung des Versicherungsfalls (Arbeitsunfall)
Arbeitgeber haben Unfälle von Beschäftigten in ihren Unternehmen dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn:
Versicherte so verletzt sind, dass sie mehr als 3 Tage arbeitsunfähig sind oder getötet wurden und die Anzeige ist binnen 3 Tagen zu erstatten.
Anzeige ist von der zuständigen Personalvertretung mit zu unterzeichnen.
Versicherter kann vom Arbeitgeber eine Kopie der Anzeige verlangen.

Bildquelle: Pixabay

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Warum brauche ich einen Betriebsarzt?
Gesundheitliche Belastungen für die Beschäftigten gibt es in allen Branchen und Betriebsgrößen. In den letzten Jahrzehnten wurde der Anteil schwerer körperlicher Arbeit zwar erheblich geringer, dafür sind neue Gefährdungen und Belastungen hinzugekommen.
Was macht ein Betriebsarzt?
Der Arbeitsmediziner bzw. Betriebsarzt führt Maßnahmen aus zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung. Im Unterschied zu vielen anderen Arztgruppen benötigt er ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse und der sozialmedizinischen sowie sozialrechtlichen Grundlagen unseres Gesundheitssystems.
Betriebsärztliche Betreuung / Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der persönlichen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die möglichen Auswirkungen ihrer Arbeit auf die Gesundheit. Möglichen arbeitsbedingten Erkrankungen soll so vorgebeugt werden oder bereits eingetretene Krankheiten frühzeitig erkannt werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb und leistet einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Sie dient allerdings nicht dazu, die Eignung oder Tauglichkeit der Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten zu ermitteln.
Im folgenden Video, mit Sprachausgabe und Untertiteln, sieht man zu Beginn Flammen, die aus Industriehallenfenstern schlagen.
Die Voraussetzungen für die Entstehung eines Brandes (Brennbares Material, Sauerstoff und Zündquelle) werden gezeigt, typische Beispiele im betrieblichen Alltag (Funkenflug beim Schleifen in Richtung brennbarer Stoffe), die sichere Lagerung brennbarer Stoffe sowie die Gefahr der Brandauslösung durch eine Zigarettenkippe.
Fahrlässiges, unzulässiges Blockieren von Feuerschutztüren mit einem Schraubendreher wird gezeigt.
Beim Ertönen eines Feueralarms verlassen alle Mitarbeiter sofort das Gebäude und begeben sich zum Sammelplatz, dort wird die Vollzähligkeit geprüft. Kurz darauf trifft die Feuerwehr ein.
Videoquelle: BGHM
Ziele des abwehrenden Brandschutzes
Eine wirkungsvolle Brandbekämpfung im Betrieb setzt verschiedene Rahmenbedingungen voraus. Nur so können die Folgen eines Brandes im eigenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden.
Die wichtigsten Ziele sind dabei:
Menschenleben retten und schützen.
Das Schadenereignis Brand so schnell wie möglich entdecken, eindämmen und bis zum Eintreffen professioneller Hilfskräfte bekämpfen.
Produktionsgüter und Produktionsmittel schützen und erhalten.

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Brandgefahren/ Brandverhütung
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Bränden sind:
Ordnung und Sauberkeit in Gebäuden.
Rauchverbote einhalten.
Mängel und Störungen an Elektro- und Gasanlagen sofort melden.
Keine Verwendung von offenem Licht und Feuer.
Lagerungen von Gegenständen aller Art, ob brennbar oder nicht brennbar, an ungeeigneten Orten (Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege etc.) sind verboten.
Flucht- und Verkehrswege sind ständig in ihrer vollen Breite frei zu halten und dürfen nicht eingeengt werden.
Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten.
Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, und Sicherheitsleuchten dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt oder entfernt werden.
Brandschutzeinrichtungen
Brandschutzeinrichtungen können sowohl Teil des abwehrenden Brandschutzes, als auch des vorbeugenden Brandschutzes sein. Zu Brandschutzeinrichtungen können zum einen ganze Anlagen und Systeme gezählt werden, die einen Brand verhindern bzw. eindämmen und löschen sollen.
So zählen zu den Brandschutzeinrichtungen z.B.:
Blitzschutzsysteme, Alarmierungsanlagen, Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA‘s).
Anlagen, die direkt zur Brandbekämpfung eingesetzt werden:
Sprinkleranlagen, Inertgas-Löschanlagen (z.B. für Serverräume).
Zum anderen werden aber auch ganz alltägliche und einfache Mittel als Brandschutzeinrichtung bezeichnet, wie z.B.
Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Feuerleitern, Brandschutzklappen, Brandschutzglas, Brand- und Feuerschutztüren, Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung.
Brandklassen:

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Brandklasse A
Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur) die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen.
Brandklasse B
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Ether, Kunststoffe, siehe Sicherheitsdatenblatt.
Brandklasse C
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas.
Brandklasse D
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen.
Brandklasse F
Brände von Speiseölen und –fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und –geräten.
Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Windrichtung beachten und genügend Abstand halten! Die Flammen nicht direkt löschen, sondern das Brandgut.
Flächenbrände von vorne nach hinten löschen.
Stoßweise löschen! Nur so viel Löschmittel einsetzen, wie zur Ablöschung erforderlich ist. Löschmittelreserven für evtl. Wiederentzündungen bereithalten.
Tropf und Fließbrände von oben nach unten löschen.
Wenn möglich mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen,
– nicht nacheinander.
Personenbrand mit Feuerlöscher löschen.
Auf Wiederentzündungen achten! Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten.
Einmal eingesetzte Feuerlöscher dürfen nicht an ihren Platz zurückgebracht werden! Sie müssen neu gefüllt und geprüft werden.
Bitte machen Sie sich mit den bei Ihnen vor Ort vorhanden Feuerlöscheinrichtungen vertraut!

Bildquelle: DGUV
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
Zu den Flucht- und Rettungswegen in Gebäuden gehören die Flure, Treppenräume, evtl. notwendige Fenster, außenliegende Treppen und ggf. vorhandene Rettungsbalkone.
Türen im Verlauf der Rettungswege und Notausstiegen müssen jederzeit von innen leicht und ohne Hilfsmittel in voller Breite zu öffnen sein und grundsätzlich in Fluchtrichtung aufzuschlagen sein.
Alle Personen haben sich über die Flucht- und Rettungswege in den Bereichen, in denen sie sich aufhalten, zu informieren.

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Machen Sie sich schon jetzt mit den für Sie notwendigen Rettungswegen vertraut!
Sicherheitskennzeichen und Sicherheitseinrichtungen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Speziell gekennzeichnete Flächen für die Rettungskräfte (Feuerwehr und Rettungsdienst) sind von Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen ständig freizuhalten. Dazu gehören auch deren Zufahrtswege.
Verschlossene Türen im Verlauf der Rettungswege und verstellte Flächen sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden.
Brand melden:
Brand als Notruf melden. In den Ländern der EU gilt die Euronotrufnummer 112 (ggf. mit Vorwahl 0 für eine Amtsleitung).
Für die Meldung gibt es folgende Reihenfolge:
Wo ist etwas passiert?
Wer meldet?
Was ist passiert?
Wie viele sind betroffen/verletzt?
Welche Verletzungen?
Warten auf Rückfragen!
In Sicherheit bringen:
Sich selbst und andere Personen in Sicherheit bringen.
Gefährdete Personen mitnehmen.
Hilfsbedürftigen Personen helfen.
Türen und Fenster schließen.
Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen.
Keine Aufzüge benutzen.
Anweisungen der Brandschutzhelfer beachten.

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Bei Entstehungs- oder Kleinstbränden, Löschversuch unternehmen:
Wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Maßnahmen angelaufen sind und durchgeführt werden, sollte bei Entstehungs- oder Kleinstbränden ein Löschversuch unter Beachtung des Eigenschutzes unternommen werden.
Dabei ist zu beachten:
Genug Abstand vom Feuer halten.
Kurze, gezielten Sprühstöße auf das brennende Material abgeben.
Ggf. mehrere Feuerlöscher zeitgleich einsetzen (Erster Löschversuch darf zeitlich aber nicht verzögert werden).
Elektrische Anlagen aus mindestens 1 Meter Entfernung löschen.
Brennendes Fett nur mit einem Fettbrandlöscher und nie mit Wasser löschen, in der Regel genügt Deckel drauf, sonst Feuerwehr rufen!
Auf Wiederentzündung achten.
Alle entsicherten Feuerlöscher durch Fachfirma prüfen oder ersetzen lassen.

Bildquelle: TOONPOOL
Weitere Verhaltenshinweise:
Wenn es brennt, kommt es auf schnelle Reaktionen und das richtige Verhalten an, weil oft nur wenige Minuten zur Verfügung stehen, bevor Rauch oder Flammen den Fluchtweg abschneiden.
Wenn es außerhalb der Wohnung (im Treppenraum) brennt: In der Wohnung bleiben, Wohnungstür nicht öffnen, sich am Fenster bemerkbar machen.
Wenn Sie den Raum, in dem Sie sich befinden, nicht mehr verlassen können, dichten Sie die Ritzen und Spalten an der Tür mit nassen Laken oder Handtüchern ab, um ein Eindringen des Rauchs zu verhindern!
Hängen Sie große Laken zum Fenster hinaus, um zu signalisieren, dass und wo noch Menschen auf Hilfe warten!
Suchen Sie den Sammelplatz auf.

Bildquelle: AsA Arbeitsschutz AG
Vielen Dank für Ihre Teilnahme
AsA Arbeitsschutz AG, 67063 Ludwigshafen / Aktualisiert 01/25